Die weitreichenden Einschränkungen im öffentlichen Raum seit dem 16. März 2020 haben einen deutlich negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der im Verband Aussenwerbung Schweiz AWS zusammengeschlossenen Aussenwerbeunternehmungen. Die massiven Einschränkungen des Aufenthaltes im öffentlichen Raum wie auch die angeordneten Ladenschliessungen sowie die wirtschaftlichen Konsequenzen verursachen einen sehr starken Rückgang der Werbeaktivitäten in der Aussenwerbung. Die Mitgliedfirmen sind deshalb darauf angewiesen, ihre finanziellen Abgaben an ihre Konzessionsgeber und Vermieter den veränderten Rahmenbedingungen anpassen zu können.
Am 16. März 2020 wurde vom Bundesrat ab Mitternacht die ausserordentliche Lage erklärt. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wurden geschlossen. Viele Unternehmungen stoppten ihre Werbeaktivitäten gänzlich. Inzwischen sind seit dem 27. April zwar erste Lockerungen in Kraft getreten. Weitere Lockerungen werden dann ab 11. Mai und 8. Juni folgen. Die Werbeinvestitionen dürften trotzdem nur zögerlich steigen. Zudem gilt weiterhin ein privates und öffentliches Versammlungsverbot, wovon es gemäss der COVID-19-Verordnung nur wenige Ausnahmen gibt. Die Tatsache, dass sich dadurch viel weniger Menschen im öffentlichen Raum befinden, hat für die Aussenwerbegesellschaften entscheidende Auswirkungen, da Werbeplakate darauf ausgelegt sind, von möglichst vielen Menschen gesehen zu werden.
So sind denn auch die Umsätze der Aussenwerbegesellschaften zu einem wesentlichen Teil abhängig von der Anzahl Personen, welche die Plakate im öffentlichen Raum sehen. Die seit dem 16. März geltenden, weitreichenden Einschränkungen im öffentlichen Raum haben deshalb einen deutlich negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeiten der Aussenwerbegesellschaften. Der Verband AWS stellt sich auf den Standpunkt, das Miet- bzw. Konzessionszahlungen in der Aussenwerbung nie reine Flächenentschädigungen sind. Sie beinhalten immer auch Frequenz- und Aufmerksamkeitskomponenten.
Für alle Mitgliedfirmen des AWS war diese ausserordentliche Situation in keiner Weise voraussehbar. Der Verband Aussenwerbung Schweiz AWS weist deshalb auf ein durch diese äusseren Umstände entstandenes, erhebliches vertragliches Ungleichgewicht hin. Er bittet die Grundeigentümer sowie die öffentliche Hand diesem Umstand Rechnung zu tragen und fordert sie auf, die Abgabezahlungen diesen veränderten Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen. Aussenwerbung Schweiz AWS empfiehlt eine situationsbedingte Beurteilung zwischen den Partnern und appelliert an alle Beteiligten, einvernehmliche Lösungen zu finden. Nur so kann gemeinsame diese Krise überwunden und die Attraktivität der Aussenwerbung auch in Zukunft gesichert werden.
Zürich, 28. April 2020, Präsident und Vorstand AWS